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Pensionsvorsorge-Rechner
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Information
Der Pensionsvorsorge-Rechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, wie hoch Ihr Einkommen in der Pension voraussichtlich sein wird und was Sie heute tun können, um später mehr Geld zu haben.
Je mehr Angaben Sie hinzufügen können, desto genauer erfolgt die Berechnung.
Elektronisches Pensionskonto (ePK)
Für die Berechnung der Pension kann die Gesamtgutschrift laut Kontomitteilung oder der ermittelte fiktive monatliche Pensionswert laut SV-Konto verwendet werden. Durch Eingabe wird die sonst durchgeführte Simulation der Vergangenheit durch den tatsächlichen Wert laut Pensionskonto ersetzt. Das Pensionskonto wird mit dem monatlichen Einkommen bis zum gewählten Pensionsantritt weiterentwickelt.
Bemessungszeitraum
Bei der Berechnung nach Pensionsreform 2003 (für vor 1955 Geborene) und bei der Ermittlung einer Kontoerstgutschrift (für nach 1955 Geborene, die Versicherungszeiten vor dem 1.1.2005 haben) wird eine Bemessungsgrundlage ermittelt. Zur Bildung der Bemessungsgrundlage wird das beitragspflichtige Einkommen eines bestimmten Beobachtungszeitraums herangezogen. Der Beobachtungszeitraum wird als Durchrechnungszeitraum bezeichnet. Ausgehend vom Einkommen im Abfragejahr, wird unter der Annahme durchgehender Beschäftigung das Einkommen unter Bezugnahme auf die (angenommene) Entwicklung des Medianeinkommens in die Vergangenheit rück- und in die Zukunft hochgerechnet.
Weiters wird die besondere Bemessungsgrundlagenbildung im Zusammenhang mit Kindererziehungszeiten beachtet.
Berufsgruppe
Für die Pensionsberechnung werden relevante Grundlagen folgender Gesetze berücksichtigt:
- ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)
- GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz)
- BSVG (Bauern-Sozialversicherungsgesetz)
Einkommen
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ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)
Für die Berechnung der Pension wird von einem monatlichen Einkommen ausgegangen unter der Annahme, dass zwei Sonderzahlungen jährlich bezogen werden.
Vom monatlichen Bruttogehalt wird der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung und zur Lohnsteuer abgezogen, somit erhält man das monatliche Nettogehalt.
Beim Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung werden Beiträge zur Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Wohnbauförderung sowie die Arbeiterkammerumlage berücksichtigt. Nach der Berechnung der Steuer werden noch die in Frage kommenden Absetzbeträge berücksichtigt und abgezogen.
Statt des monatlichen Bruttogehalts kann das monatliche Nettogehalt eingegeben werden. Dann wird das dazugehörende Bruttogehalt ermittelt.
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GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz)
BSVG (Bauern-Sozialversicherungsgesetz)
Bei beiden Gruppen erfolgt die Berechnung der Pension auf Basis der ausgewählten Grundlage. Für eine Lückenberechnung analog ASVG-Versicherten ist – abhängig von der gewählten Grundlage –zusätzlich die Eingabe eines monatlichen Bruttoeinkommens notwendig.
Geplanter Pensionsantritt
Unter Berücksichtigung des Geschlechts, des Alters und der bisherigen Versicherungszeiten bis zum Monat vor dem Abfragezeitpunkt der versicherten Person wird das jeweilige Pensionsantrittsalter für diese Person ermittelt und für diesen Zeitpunkt die jeweilige Pension berechnet, und zwar die Alterspension, die Korridorpension und die vorzeitige Alterspension.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Österreichischen Sozialversicherung.